Zuletzt aktualisiert: 6. März 2026
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen li2pps UG, Gottlob-Grotz-Str. 36, 74321 Bietigheim-Bissingen (nachfolgend "Auftragnehmer") und dem jeweiligen Auftraggeber über die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich der Wissenssicherung und -dokumentation. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
Anfragen und Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend. Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch den Beginn der Leistungserbringung zustande. Der Auftraggeber ist an seine Bestellung für die Dauer von vier Wochen gebunden.
Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder der Leistungsbeschreibung, die Bestandteil des Vertrages wird. Änderungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs bedürfen der schriftlichen Vereinbarung. Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen nach dem aktuellen Stand der Technik und mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns.
Der Auftraggeber stellt sicher, dass die für die Leistungserbringung erforderlichen Mitarbeiter für Interviews und Begehungen zur Verfügung stehen. Er stellt die notwendigen Zugänge, Räumlichkeiten und Informationen bereit. Verzögerungen, die auf fehlende Mitwirkung des Auftraggebers zurückzuführen sind, gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers.
Die Vergütung richtet sich nach dem vereinbarten Angebot. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen. Reise- und Übernachtungskosten werden gesondert nach tatsächlichem Aufwand in Rechnung gestellt, sofern nicht anders vereinbart.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen des Auftraggebers vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben. Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses. Auf Wunsch des Auftraggebers wird eine gesonderte Vertraulichkeitsvereinbarung abgeschlossen.
Die im Rahmen des Auftrags erstellten Dokumentationen, Videos, Checklisten und sonstigen Materialien werden nach vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung zur ausschließlichen Nutzung durch den Auftraggeber übertragen. Eine Weitergabe an Dritte oder eine kommerzielle Verwertung außerhalb des Unternehmens des Auftraggebers bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers.
Der Auftragnehmer haftet für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten entstehen. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Die Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden und entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
Laufende Projekte können von beiden Seiten mit einer Frist von zwei Wochen schriftlich gekündigt werden. Bereits erbrachte Leistungen sind in diesem Fall anteilig zu vergüten. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Stuttgart, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt die gesetzliche Regelung.